Technische Mediation und Schiedsgutachten

Sollte ein Konfikt zwischen zwei Parteien so weit fortgeschritten sein, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unmittelbar bevorsteht, lassen sich Zeit und Geld durch die technische Mediation oder ein (für beide Seiten) verbindliches Schiedsgutachten sparen. Denn es nutzt niemanden etwas, wenn die eine Partei aufgrund von Mängeln beeinträchtigt wird und die andere auf ihr Geld wartet, während sich ein Zivilverfahren möglicherweise über Monate hinwegzieht und danach das Vertrauensverhältnis zerstört ist.

Bei der Mediation liegt die Erarbeitung einer Lösung bei den Konfliktparteien; der neutrale, sachverständige Mediator führt sie dabei zum Ziel. Die Mediation läuft in 5 Phasen ab:

  1. Feststellung der Situation
  2. Erhebung des technischen Zustands
  3. Klärung des Streitgegenstands
  4. Erarbeitung der Problemlösung
  5. Abschlussvereinbarung

Dieser Prozess hat auch eine schlichtende Funktion: Es steht immer im Vordergrund, ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen, was bei einem Gerichtsurteil nicht gegeben ist (sollte die Mediation fehlschlagen, ist dieser Weg aber weiterhin möglich).

Sollte eine gemeinsame Einigung nicht mehr möglich sein, ist die zweite schnelle und kostengünstige Möglichkeit zur Konfliktlösung die verbindliche Klärung per Schiedsgutachten. Der Vorteil gegenüber dem Schiedsspruch liegt darin, dass die Streitfrage von einem mit der Materie vertrauten Schiedsgutachter beantwortet wird. Sollte die Sache danach trotzdem zu Gericht gehen, ist dieses an die im Gutachten festgestellten Tatsachen gebunden.

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