Gutachtenerstellung
Bedarf für unterschiedliche Gutachten gibt es in vielen Fällen:
- Schadensgutachten (bei Schäden durch Dritte, Blitzschlag, ...)
- Feststellung des Umfangs der Schäden
- Ursachenbestimmung
- Beurteilung der Betriebsfähigkeit
- Reparaturkostenermittlung
- Schadensbegrenzung und Risikomanagement
- Wertgutachten (bei Kauf / Verkauf oder Beleihung, zur Schadensregulierung)
- Zeitwert
- Verkehrswert
- Ertragswert
- Privatgutachten im Zivilrecht (Prüfung erbrachter Leistungen und Rechnungen vor oder im Verfahren)
- Mängelfeststellung
- Abrechnungskontrolle
- Prüfung von Ansprüchen
Die Vermittlung von Wissen durch einen außenstehenden Gutachter hilft, Sachverhalte aufzuklären und dadurch auftretende Verbindlichkeiten zu benennen. In vielen Fällen kann dadurch ein zivilrechtliches Verfahren vermieden oder verkürzt werden, was die Kosten für das Gutachten relativiert.
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Kohlweg 9 | 0551 / 820 988 26 |
37079 Göttingen | info@schmidt-netze.de |
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